Das Recht, eine Familie zu gründen
EGMR: Auch gleichgeschlechtliche Paare können Familie sein
Wie queernews.at meldet, hat die ECSOL (European Commission on Sexual Orientation Law), eine Gruppe von Rechtsexpert_innen, die sich mit sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität im Kontext europäischen Rechts beschäftigt, in einem Newsletter auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Bezug genommen.
Ohne daß ich selbst die Entscheidung des EGMR im Einzelnen kommentieren und bewerten könnte (und vor allem ohne daß ich auf den konkret verhandelten Fall eingehen wollte), lassen sich nach queernews.at daraus vor allem folgende Schlüsse ziehen:
Auch wenn derzeit die Mitgliedsstaaten der EU noch nicht daran gehindert werden können, über nationales Recht die Ehe nur heterosexuellen Paaren zu gestatten, so will der Gerichtshof Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention (MRK) nicht weiterhin so verstanden wissen, daß die Ehe allein heterosexuellen Paaren offenstehen könne.
Entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung, daß eine “Familie” stets auf der Grundlage einer heterosexuellen Partnerschaft entstehe, hat der EGMR außerdem jetzt entschieden (ich zitiere queernews.at)
dass angesichts der raschen Entwicklung der gesellschaftlichen Haltung zu gleichgeschlechtlichen Paaren eine solche künstliche Unterscheidung heute nicht mehr angebracht ist und dass die Beziehung der Antragsteller, eines gleichgeschlechtlichen Paares, das in einer stabilen De-Facto Partnerschaft zusammenlebt, ebenso unter den Begriff “Familie” fällt wie ein verschiedengeschlechtliches Paar in der gleichen Situation.
Mühsam ernährt sich natürlich das Eichhörnchen, und bis zu einer Gleichstellung ist es noch weit – von einer Integration radikalerer Konzepte jenseits der dichotomen Geschlechterordnung und der exklusiven Zweierbeziehung einmal ganz abgesehen. Aber langsam tut sich hier was im europäischen Recht.
(via)
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Das ist im Zusammenhang mit dem US Verfassungsgerichtsentschied betreffend Proposition 8 hier in Kalifornien interessant. Prop 8 , welche die homosexuelle Eeheschliessung in Kalifornien wieder verbietete, wurde als Verstoss gegen das 14 Amendemt der US Verfassung gesehen und daher gekippt: https://ecf.cand.uscourts.gov/cand/09cv2292/
Erfreulich, dass ECSOL das analog sieht.