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Genderblog

Das Geschlecht, nicht die Religion, ist das Opium des Volkes. (Erving Goffman)

 

… sondern die Situation, in der er lebt

 Rochus Wolff   15. September 2007
 Medien, Queer

Kindesmißhandlung und Vergewaltigung gehören zu den abscheulichsten Verbrechen, die ich mir vorstellen kann; ein Kind zu vergewaltigen und zu ermorden, rangiert also ziemlich weit oben auf meiner persönlichen Skala von Abscheu.

Insofern ist mehr als verständlich, daß die Presse ausführlich und zahlreich darüber berichtet, daß der mutmaßliche Mörder der 14-jährigen Hannah aus Königswinter jetzt gefaßt wurde, nachdem seine Identität wohl über einen DNA-Test festgestellt werden konnte, dem er sich freiwillig unterzogen hatte. Er hat die Tat inzwischen gestanden.

So kann also der Gerechtigkeit hoffentlich genüge getan werden, soweit das nach einem solchen Verbrechen überhaupt möglich ist.

Irritierend ist aber doch, wie unisono, vermutlich aus einer Agenturmeldung abgeschrieben, und ohne weiteres Nachdenken in allen größeren und kleineren Medien ein bestimmter Satz wiederholt wird:

Nach Angaben der Staatsanwalt “handelt es sich um einen Homosexuellen, der einmal Lust auf eine Frau hatte”, so Oberstaatsanwalt Fred Apostel.

Man darf davon ausgehen, daß sich Herr Apostel mit diesem Satz nichts Böses gedacht hat. Seltsam und leicht verstörend ist er doch.

Rein äußerlich bringt der Satz das allgemeine Verständnis einer Kategorie ins Wanken: Denn ein männlicher Homosexueller hat eben eigentlich keine “Lust auf eine Frau”, so ist der Begriff ja nun definiert. Was dadurch aber darin steckt: Der Homosexuelle an sich ist eigentlich vielleicht nicht “richtig” homosexuell, sondern nur auf einem Holzweg. Aber wenn er dann auf einmal “Lust auf eine Frau” bekommt, dann wird er gleich pervers, dann muß es gleich ein kleines Mädchen sein.

Daß die Medien nun so einen Satz, anstatt ihn auch nur für wenigstens einen Moment zu hinterfragen, ob seines sex, crime and perversions-”Nachrichten”werts auch alle bringen, ist schlichtweg widerlich. Immerhin die Zeit hat (im Zuender-Weblog fast versteckt) einmal nachgefragt, aber Herr Apostel und seine Vertreter waren für eine Nachfrage leider nicht zu erreichen.

Dort fragt man weiter:

Wozu braucht es das? Erklärt das die Tat in irgendeiner Weise? Wer einen solchen Mord begeht, ist in den allermeisten Fällen psychisch schwer krank, der Gesellschaft entfremdet, ausweglos. In diesem Fall aber ist der Täter einfach “homosexuell”.

Der Zuender verweist dann außerdem auf Richtlinie 12.1 des Deutschen Presserates:

In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.
Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

Daß dieser Richtlinie zufolge auch die Nationalität des Täters keine Rolle spielen sollte (die gleichwohl überall herumgereicht wird), ist da noch ein zusätzliches Tüpfelchen auf dem Ü wie “Überhaupt keine Reflexion der JournalistInnen über die eigene Arbeit.”

(Update: Siehe im Übrigen auch hier.)

 
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