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	<title>Kommentare zu: Familie</title>
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	<description>Feminismus, Geschlechterpolitik, Frauen- und Geschlechterforschung</description>
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		<title>Von: Kinder-Aktuell</title>
		<link>http://genderblog.de/index.php/2007/05/22/familie/#comment-47498</link>
		<dc:creator>Kinder-Aktuell</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 16 Dec 2007 12:57:07 +0000</pubDate>
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		<description>Die Skizze trifft den Nagel auf den Punkt. Finde ich persönlich sehr gut.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Skizze trifft den Nagel auf den Punkt. Finde ich persönlich sehr gut.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Wilhelm Goss</title>
		<link>http://genderblog.de/index.php/2007/05/22/familie/#comment-45903</link>
		<dc:creator>Wilhelm Goss</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Dec 2007 21:27:15 +0000</pubDate>
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		<description>Bedeutsam für mich ist, dass die Verantwortung für das Wohl der Kinder bewusst und nachhaltig wahrgenommen wird. Jedoch erfolgt die generative und entwicklungsbezogene Verantwortungsübernahme in allen Familienformen nicht automatisch! In meinem aktuell veröffentlichten Buch &quot;Verantwortungsbewusste Vaterschaft&quot; gehe ich diese Frage explizit bei Männern in der Kernfamilie nach.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Bedeutsam für mich ist, dass die Verantwortung für das Wohl der Kinder bewusst und nachhaltig wahrgenommen wird. Jedoch erfolgt die generative und entwicklungsbezogene Verantwortungsübernahme in allen Familienformen nicht automatisch! In meinem aktuell veröffentlichten Buch &#8220;Verantwortungsbewusste Vaterschaft&#8221; gehe ich diese Frage explizit bei Männern in der Kernfamilie nach.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Tobias Schwarz</title>
		<link>http://genderblog.de/index.php/2007/05/22/familie/#comment-25480</link>
		<dc:creator>Tobias Schwarz</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 May 2007 12:05:54 +0000</pubDate>
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		<description>@Vater...

&lt;blockquote&gt;16 Gründe für den obligatorischen Vaterschaftstest&lt;/blockquote&gt;

Das passt hier meines Erachtens irgendwie nicht hin.

@Horatiorama

Ja, das ist unter Umständen schon vereinfachend. Um bei der CDU Definition (kein Mitglied, aber ich denke, daß die dort verwendeten Definitionen durchaus mit Bedacht auf Mehrheitsfähigkeit gewählt werden) zu bleiben - ich fand die angedachte Formulierung &quot;Familie ist überall da, wo generationenübergreifend füreinander Verantwortung übernommen wird&quot; besser. Nur gibt es dann natürlich ein Problem mit dem &quot;besonderen Schutz der Ehe&quot;, den man dort natürlich nach wie vor bejaht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Vater&#8230;</p>
<blockquote><p>16 Gründe für den obligatorischen Vaterschaftstest</p></blockquote>
<p>Das passt hier meines Erachtens irgendwie nicht hin.</p>
<p>@Horatiorama</p>
<p>Ja, das ist unter Umständen schon vereinfachend. Um bei der CDU Definition (kein Mitglied, aber ich denke, daß die dort verwendeten Definitionen durchaus mit Bedacht auf Mehrheitsfähigkeit gewählt werden) zu bleiben &#8211; ich fand die angedachte Formulierung &#8220;Familie ist überall da, wo generationenübergreifend füreinander Verantwortung übernommen wird&#8221; besser. Nur gibt es dann natürlich ein Problem mit dem &#8220;besonderen Schutz der Ehe&#8221;, den man dort natürlich nach wie vor bejaht.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Horatiorama</title>
		<link>http://genderblog.de/index.php/2007/05/22/familie/#comment-25397</link>
		<dc:creator>Horatiorama</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 26 May 2007 21:01:48 +0000</pubDate>
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		<description>Bisschen sehr vereinfachend, nicht? Schon allein die Unterscheidung nach A (Mom) und B (Dad) finde ich fragwürdig. Warum nicht einfach Eltern? (Wenn man überhaupt solche ein System anwenden möchte: warum müssen es zwei sein? Sogar in sehr traditionellen Familien gibt es mehr Positionen (auch Großelter, Tanten, soziales Umfeld).) Weiterhin scheint es in der Mengenschreibweise so, als gäbe es zwischen den beiden Elternpersonen als Schnittmenge nur die Kinder. Das finde ich sehr traurig. Also: ein sehr simples und fast schon reaktionäres Modell.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Bisschen sehr vereinfachend, nicht? Schon allein die Unterscheidung nach A (Mom) und B (Dad) finde ich fragwürdig. Warum nicht einfach Eltern? (Wenn man überhaupt solche ein System anwenden möchte: warum müssen es zwei sein? Sogar in sehr traditionellen Familien gibt es mehr Positionen (auch Großelter, Tanten, soziales Umfeld).) Weiterhin scheint es in der Mengenschreibweise so, als gäbe es zwischen den beiden Elternpersonen als Schnittmenge nur die Kinder. Das finde ich sehr traurig. Also: ein sehr simples und fast schon reaktionäres Modell.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Vater</title>
		<link>http://genderblog.de/index.php/2007/05/22/familie/#comment-25386</link>
		<dc:creator>Vater</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 26 May 2007 20:10:48 +0000</pubDate>
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		<description>Liebe hin, Liebe her.
16 Gründe für den obligatorischen Vaterschaftstest

1. Experten schätzen die Zahl der sogenannten &quot;Kuckuckskinder&quot; auf 5 bis 15 Prozent aller Geburten. Wenn man lediglich von einem 5-Prozent-Anteil ausgeht, errechnen sich bei rund 700.000 Geburten im Jahr 2004 (statistisches Jahrbuch 2006) 35.000 Straftaten gemäß § 169 StGB: Personenstandsfälschung sowie eine immer noch signifikante Zahl Straftaten gemäß § 263 StGB: Betrug, falls sich die Mutter bewusst einen Nichtvater als Unterhaltspflichtigen heraussucht. Die Verschleierung einer derart hohen Zahl von Straftaten kann für einen Rechtsstaat nicht hinnehmbar sein. Daher würde ein obligatorischer Abstammungstest für ausreichende Transparenz sorgen und diese Straftaten verhindern, bevor sie begangen werden können. Ein obligatorischer Test dient damit auch der Kriminalitätsprävention.

2. Das Strafgesetzbuch kennt weiterhin den Inzest als Tatbestand. Bei Kindern, die durch nahe miteinander verwandte Personen gezeugt wurden, ist die Chance deutlich erhöht, dass latent vorhandene Gendefekte zum Ausbruch kommen. Aber gerade da, wo besonders oft &quot;Kuckuckskinder&quot; entstehen, finden sich nicht selten auch die Partner fürs Leben (Bekannten- und Freundeskreis sowie Nachbarschaft). Die Gefahr eines ungewollten Inzest zwischen Halbgeschwistern und der damit verbundenen Risiken besitzt deshalb eine signifikante Wahrscheinlichkeit, die nur durch einen obligatorischen Abstammungstest nach der Geburt vermeidbar ist.

3. Ministerin Zypries nannte als weiteren Grund für das Verbot selbstbestimmter Vaterschaftstests, dass es Erpressungsversuche durch Nachbarn oder Verwandte gab, die auf den Ergebnissen eines solchen Testes basierten. Erpressung ist jedoch bereits ein Straftatbestand, und MANNdat e.V. kann der Ministerin nur empfehlen, Sorge zu tragen, dass solche Straftaten nachdrücklich verfolgt werden. Mit dem Recht von Männern auf Kenntnis ihrer eventuellen Vaterschaft hat das aber nichts zu tun. Ein obligatorischer Abstammungstest würde überdies dieser Straftat den Boden entziehen, da man niemanden mit etwas erpressen kann, das bereits hinlänglich bekannt ist.

4. Gegenüber einem privaten Vaterschaftstest wäre der Datenschutz bei einem obligatorischen Abstammungstest nach der Geburt sogar doppelt gewährleistet: per Datenschutzgesetz und durch die ärztliche Schweigepflicht.

5. Ein obligatorischer Abstammungstest ist ein Gebot des grundgesetzlich garantierten Gleichheitsgrundsatzes. Männern steht dasselbe Recht auf Sicherheit ihrer Elternschaft zu, wie es Frauen naturgemäß schon immer hatten - und zwar von Anfang an. Da die technischen Möglichkeiten bestehen, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, Männern dieses Recht zu gewähren - insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich der Staat schon seit Jahrzehnten dafür engagiert, Frauen ihre biologischen Nachteile auszugleichen.

6. Die geplante gerichtliche Klärung führt zu einer Mehrbelastung der ohnehin schon überlasteten Justiz. Ein obligatorischer Test würde Vaterschaftsklagen obsolet machen und gleichzeitig zu einer Entlastung der öffentlichen Kassen führen, da für diese Fälle keine Prozesskostenhilfe mehr gewährt werden müsste. Eine Mehrbelastung durch Unterhaltszahlungen ist im Vergleich zur aktuellen Situation nicht zu erwarten, da bekanntlich jedes Kind auch einen Vater hat, der für seinen Nachwuchs aufkommen muss.

7. Die Diskussion über die informelle Selbstbestimmung des Kindes mutete in Anbetracht der kürzlich verabschiedeten Gesetzesvorlage zur Anfechtung von Scheinvaterschaften überaus grotesk an. An dieser Stelle behält sich der Staat das Recht vor, ohne Zustimmung der Mutter, des Kindes und des potenziellen Vaters / Nichtvaters einen Abstammungstest durchzuführen. Die informelle Selbstbestimmung des Kindes spielt an dieser Stelle plötzlich ebenso keine Rolle mehr wie das Kindeswohl. Eine Regelung für solche Fälle (beispielsweise vor Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung) könnte im Rahmen eines obligatorischen Abstammungstests erfolgen und würde nicht nur dokumentieren, dass die informelle Selbstbestimmung für alle in Deutschland lebenden Menschen in gleichem Umfang gilt. Es würde gleichzeitig klargestellt, dass der Staat bereit ist, seine Bürger vor dem gleichen Betrug zu schützen, gegen den sich die öffentliche Hand berechtigter Weise selbst wehrt.

8. Ein Testverbot bei gleichzeitiger Erleichterung der gerichtlichen Anfechtung würde nur jenen Vätern nutzen, denen das Wohl der Kinder egal wäre, beispielsweise weil sie keinerlei Beziehung zum Kind und / oder zur Mutter (mehr) haben. Der überwiegenden Mehrzahl der verantwortungsbewussten Väter würde diese Regelung die Wahrheitsfindung erschweren. Frau Zypries spricht von einem zweistufigen Verfahren, das den Scheinvätern die Möglichkeit geben soll, auch nach einem für sie negativen Abstammungstest ein Vater für das Kind zu sein. Frau Zypries übersieht dabei, dass eine gerichtliche Klärung zu irreparablen Schäden innerhalb der Familie/Partnerschaft führen kann und in vielen Fällen wird, da es schließlich nicht nur vom guten Willen des Vaters abhängt, ob die Beziehung nach einer solchen Krise weiter besteht. Auch der Kontakt zwischen Vater und Kind ist gefährdet, da dieser im Trennungsfall nicht selten von der Kindesmutter torpediert wird. Deshalb werden sowohl das geplante Gesetz als auch die Strafandrohung wirkungslos bleiben: Ein guter Vater, der lediglich die ihm zustehende Gewissheit erlangen will, wird nie zum Gericht gehen, sondern einen selbstbestimmten Test im Ausland durchführen lassen. Er wird eher die potenzielle Strafe riskieren als das Glück seines Kindes zu gefährden. Es ist jedoch wenig sinnvoll, ein Gesetz zu beschließen, von dem man bereits zu Beginn weiß, dass es kaum Wirkung zeigen wird und leicht umgangen werden kann. Hinzu kommt noch ein fatales Signal: Ein Gesetz, das dazu führt, dass die kindschonende Wahrheitsfindung bestraft wird, stattgefundene Straftaten - durch Erhöhung der emotionalen Hürden - jedoch besser vor der Entdeckung schützt, genießt in der Bevölkerung keine Akzeptanz und fällt daher negativ auf den Rechtsstaat zurück.

9. Eine genaue Kenntnis der Abstammung ist auch aus gesundheitlichen Gründen wichtig. Das Kind muss die Chance haben, sich über mögliche Erbkrankheiten zu informieren und gegebenenfalls entsprechende Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen. Auch bei notwendigen Organspenden kann das Wissen über die eigene Abstammung lebensrettend sein. Somit ist ein obligatorischer Abstammungstest nicht nur aus Sicht der Gesundheitsvorsorge sinnvoll, sondern in Hinblick auf die elementaren Interessen des Kindes zwingend erforderlich.

10. Da im Fall eines obligatorischen Abstammungstests alle Beteiligten an einem &quot;Seitensprung&quot; wissen, dass durch die ungewollte Zeugung eines Kindes die Affäre entdeckt wird, würde eine solche Regelung die Verhütungsdisziplin fördern, die derzeit nach den vorliegenden Zahlen offensichtlich unzulänglich ist. Im Zeitalter von AIDS und der anderen, aus Osteuropa wieder zu uns vordringenden, Geschlechtskrankheiten würde der obligatorische Test zudem einen wichtigen gesundheitlichen Beitrag liefern, insbesondere auch für den hintergangenen Partner - gleichgültig ob Mann oder Frau.

11. Jedes Kind hat das Recht, seine Wurzeln zu kennen. Es hat die Möglichkeit, diese Informationen mit Erreichen der Volljährigkeit notfalls einzuklagen. Dass dieses Recht im Zweifelsfall nichts wert ist, musste beispielsweise Susan Stahnke leidvoll erfahren: Ihre Mutter war selbst nach der Beugehaft nicht bereit, die ihr zustehenden Informationen zu gewähren. Eine eigene Recherche des Kindes dürfte auf Grund des großen zeitlichen Abstandes kaum zum Erfolg führen. Ein obligatorischer Abstammungstest nach der Geburt würde die Chance deutlich erhöhen, dem Kind zu seinem Recht zu verhelfen.

12. Ein obligatorischer Abstammungstest verhindert, im Gegensatz zu einer gerichtlichen Feststellung, eine Brüskierung der betroffenen Mutter, falls sich der Verdacht als falsch herausstellt, was in 75 bis 80 Prozent aller zur Analyse eingereichten Vater/Mutter-Kind-Proben der Fall ist. Ein obligatorischer Test dient deshalb dem Familienfrieden und damit eindeutig den Interessen des Kindes.

13. Es ist davon auszugehen, dass in vielen Fällen das &quot;Kuckuckskind&quot; nicht Ausdruck einer systematischen Beziehungskrise, sondern einer einmaligen Verfehlung ist. Wenn der beteiligten Mutter klar ist, dass der obligatorische Test die Wahrheit ans Licht bringt, finden sich im Verlauf der Schwangerschaft beliebig viele Situationen, in denen die Wahrheit dem Partner schonender beigebracht werden kann als vor Gericht. Eine derartige Lösung ist daher insbesondere zum Wohle der Kinder, die bereits in der Ehe / Beziehung existieren. Vor einer solchen Notwendigkeit stehen schließlich schon immer Frauen, die befürchten müssen, ein Kind zur Welt zu bringen, welches unverkennbare, vom rechtlichen Vater abweichende ethnische Merkmale (z.B. Hautfarbe oder Augenform) zeigen wird.

14. Die Offenbarung, dass das Kind entgegen dem bisherigen Glauben nicht das eigene ist, stellt für einen Mann eine psychische Ausnahmesituation dar. Dabei geht es nicht um die Frage, ob die biologische oder die soziale Vaterschaft wichtiger ist. Ein &quot;Kuckuckskind&quot; ist vielmehr ein deutlicher Ausdruck dafür, dass alles, was die Basis einer Partnerschaft darstellt, zumindest massiv beschädigt wurde: Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit, Anstand und Vertrauen, Verständnis, Rücksichtnahme und nicht zuletzt der Respekt vor dem Partner. Diese Ausnahmesituation kann dem Mann nicht erspart werden. Bei einem obligatorischen Abstammungstest im Krankenhaus besteht jedoch im Gegensatz zum angestrebten Gesetzesvorhaben die Möglichkeit, das Ergebnis in Anwesenheit eines Psychologen zu verkünden. Durch die psychologische Betreuung des vermeintlichen Vaters dürften die Chancen beträchtlich steigen, dass zumindest eine Lösung im Interesse des Kindes gefunden wird. Daher gebietet der Respekt vor dem Kind einen obligatorischen Test.

15. Nicht nur für den vermeintlichen Vater, sondern auch und besonders für das Kind stellt die Erkenntnis, dass der Mensch, den es jahrelang für seinen Vater gehalten hat, es in Wirklichkeit nicht ist, einen psychischen Schock dar - gleichgültig, ob sich der Vater für eine soziale Vaterschaft entscheidet oder nicht. Durch eine späte Aufdeckung und / oder lange Verfahrenszeiten wird die Wahrheitsfindung in aller Regel in ein Alter verschoben, in dem das Kind die Tragweite des Erlebten vollständig oder zumindest im Ansatz erkennt. Ein obligatorischer Abstammungstest würde dieses Schockerlebnis für die Kinder vermeiden, da die Klärung in einen Zeitraum fällt, in dem ein Kind noch keine personenbezogene Bindung zu einem Elternteil aufweist. Das Recht des Kindes, in geklärten Abstammungsverhältnissen aufzuwachsen und psychisch nicht unnötig destabilisiert zu werden, kann daher nur durch einen obligatorischen Abstammungstest (als Voraussetzung für die Eintragungen in die Geburtsurkunde) gewahrt werden.

16. Eine rechtliche Vaterschaft bedeutet eine jahrzehntelange hohe Verantwortung und finanzielle Verpflichtung. Dem muss eine Rechtssicherheit für den Vater gegenüber stehen. Insbesondere das Recht, zu wissen, ob das Kind das eigene leibliche Kind ist, ist ein Grundrecht, welches nicht formaljuristischen oder ideologischen Spitzfindigkeiten zum Opfer fallen darf.


Mit Dank an manndat.de</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe hin, Liebe her.<br />
16 Gründe für den obligatorischen Vaterschaftstest</p>
<p>1. Experten schätzen die Zahl der sogenannten &#8220;Kuckuckskinder&#8221; auf 5 bis 15 Prozent aller Geburten. Wenn man lediglich von einem 5-Prozent-Anteil ausgeht, errechnen sich bei rund 700.000 Geburten im Jahr 2004 (statistisches Jahrbuch 2006) 35.000 Straftaten gemäß § 169 StGB: Personenstandsfälschung sowie eine immer noch signifikante Zahl Straftaten gemäß § 263 StGB: Betrug, falls sich die Mutter bewusst einen Nichtvater als Unterhaltspflichtigen heraussucht. Die Verschleierung einer derart hohen Zahl von Straftaten kann für einen Rechtsstaat nicht hinnehmbar sein. Daher würde ein obligatorischer Abstammungstest für ausreichende Transparenz sorgen und diese Straftaten verhindern, bevor sie begangen werden können. Ein obligatorischer Test dient damit auch der Kriminalitätsprävention.</p>
<p>2. Das Strafgesetzbuch kennt weiterhin den Inzest als Tatbestand. Bei Kindern, die durch nahe miteinander verwandte Personen gezeugt wurden, ist die Chance deutlich erhöht, dass latent vorhandene Gendefekte zum Ausbruch kommen. Aber gerade da, wo besonders oft &#8220;Kuckuckskinder&#8221; entstehen, finden sich nicht selten auch die Partner fürs Leben (Bekannten- und Freundeskreis sowie Nachbarschaft). Die Gefahr eines ungewollten Inzest zwischen Halbgeschwistern und der damit verbundenen Risiken besitzt deshalb eine signifikante Wahrscheinlichkeit, die nur durch einen obligatorischen Abstammungstest nach der Geburt vermeidbar ist.</p>
<p>3. Ministerin Zypries nannte als weiteren Grund für das Verbot selbstbestimmter Vaterschaftstests, dass es Erpressungsversuche durch Nachbarn oder Verwandte gab, die auf den Ergebnissen eines solchen Testes basierten. Erpressung ist jedoch bereits ein Straftatbestand, und MANNdat e.V. kann der Ministerin nur empfehlen, Sorge zu tragen, dass solche Straftaten nachdrücklich verfolgt werden. Mit dem Recht von Männern auf Kenntnis ihrer eventuellen Vaterschaft hat das aber nichts zu tun. Ein obligatorischer Abstammungstest würde überdies dieser Straftat den Boden entziehen, da man niemanden mit etwas erpressen kann, das bereits hinlänglich bekannt ist.</p>
<p>4. Gegenüber einem privaten Vaterschaftstest wäre der Datenschutz bei einem obligatorischen Abstammungstest nach der Geburt sogar doppelt gewährleistet: per Datenschutzgesetz und durch die ärztliche Schweigepflicht.</p>
<p>5. Ein obligatorischer Abstammungstest ist ein Gebot des grundgesetzlich garantierten Gleichheitsgrundsatzes. Männern steht dasselbe Recht auf Sicherheit ihrer Elternschaft zu, wie es Frauen naturgemäß schon immer hatten &#8211; und zwar von Anfang an. Da die technischen Möglichkeiten bestehen, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, Männern dieses Recht zu gewähren &#8211; insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich der Staat schon seit Jahrzehnten dafür engagiert, Frauen ihre biologischen Nachteile auszugleichen.</p>
<p>6. Die geplante gerichtliche Klärung führt zu einer Mehrbelastung der ohnehin schon überlasteten Justiz. Ein obligatorischer Test würde Vaterschaftsklagen obsolet machen und gleichzeitig zu einer Entlastung der öffentlichen Kassen führen, da für diese Fälle keine Prozesskostenhilfe mehr gewährt werden müsste. Eine Mehrbelastung durch Unterhaltszahlungen ist im Vergleich zur aktuellen Situation nicht zu erwarten, da bekanntlich jedes Kind auch einen Vater hat, der für seinen Nachwuchs aufkommen muss.</p>
<p>7. Die Diskussion über die informelle Selbstbestimmung des Kindes mutete in Anbetracht der kürzlich verabschiedeten Gesetzesvorlage zur Anfechtung von Scheinvaterschaften überaus grotesk an. An dieser Stelle behält sich der Staat das Recht vor, ohne Zustimmung der Mutter, des Kindes und des potenziellen Vaters / Nichtvaters einen Abstammungstest durchzuführen. Die informelle Selbstbestimmung des Kindes spielt an dieser Stelle plötzlich ebenso keine Rolle mehr wie das Kindeswohl. Eine Regelung für solche Fälle (beispielsweise vor Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung) könnte im Rahmen eines obligatorischen Abstammungstests erfolgen und würde nicht nur dokumentieren, dass die informelle Selbstbestimmung für alle in Deutschland lebenden Menschen in gleichem Umfang gilt. Es würde gleichzeitig klargestellt, dass der Staat bereit ist, seine Bürger vor dem gleichen Betrug zu schützen, gegen den sich die öffentliche Hand berechtigter Weise selbst wehrt.</p>
<p>8. Ein Testverbot bei gleichzeitiger Erleichterung der gerichtlichen Anfechtung würde nur jenen Vätern nutzen, denen das Wohl der Kinder egal wäre, beispielsweise weil sie keinerlei Beziehung zum Kind und / oder zur Mutter (mehr) haben. Der überwiegenden Mehrzahl der verantwortungsbewussten Väter würde diese Regelung die Wahrheitsfindung erschweren. Frau Zypries spricht von einem zweistufigen Verfahren, das den Scheinvätern die Möglichkeit geben soll, auch nach einem für sie negativen Abstammungstest ein Vater für das Kind zu sein. Frau Zypries übersieht dabei, dass eine gerichtliche Klärung zu irreparablen Schäden innerhalb der Familie/Partnerschaft führen kann und in vielen Fällen wird, da es schließlich nicht nur vom guten Willen des Vaters abhängt, ob die Beziehung nach einer solchen Krise weiter besteht. Auch der Kontakt zwischen Vater und Kind ist gefährdet, da dieser im Trennungsfall nicht selten von der Kindesmutter torpediert wird. Deshalb werden sowohl das geplante Gesetz als auch die Strafandrohung wirkungslos bleiben: Ein guter Vater, der lediglich die ihm zustehende Gewissheit erlangen will, wird nie zum Gericht gehen, sondern einen selbstbestimmten Test im Ausland durchführen lassen. Er wird eher die potenzielle Strafe riskieren als das Glück seines Kindes zu gefährden. Es ist jedoch wenig sinnvoll, ein Gesetz zu beschließen, von dem man bereits zu Beginn weiß, dass es kaum Wirkung zeigen wird und leicht umgangen werden kann. Hinzu kommt noch ein fatales Signal: Ein Gesetz, das dazu führt, dass die kindschonende Wahrheitsfindung bestraft wird, stattgefundene Straftaten &#8211; durch Erhöhung der emotionalen Hürden &#8211; jedoch besser vor der Entdeckung schützt, genießt in der Bevölkerung keine Akzeptanz und fällt daher negativ auf den Rechtsstaat zurück.</p>
<p>9. Eine genaue Kenntnis der Abstammung ist auch aus gesundheitlichen Gründen wichtig. Das Kind muss die Chance haben, sich über mögliche Erbkrankheiten zu informieren und gegebenenfalls entsprechende Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen. Auch bei notwendigen Organspenden kann das Wissen über die eigene Abstammung lebensrettend sein. Somit ist ein obligatorischer Abstammungstest nicht nur aus Sicht der Gesundheitsvorsorge sinnvoll, sondern in Hinblick auf die elementaren Interessen des Kindes zwingend erforderlich.</p>
<p>10. Da im Fall eines obligatorischen Abstammungstests alle Beteiligten an einem &#8220;Seitensprung&#8221; wissen, dass durch die ungewollte Zeugung eines Kindes die Affäre entdeckt wird, würde eine solche Regelung die Verhütungsdisziplin fördern, die derzeit nach den vorliegenden Zahlen offensichtlich unzulänglich ist. Im Zeitalter von AIDS und der anderen, aus Osteuropa wieder zu uns vordringenden, Geschlechtskrankheiten würde der obligatorische Test zudem einen wichtigen gesundheitlichen Beitrag liefern, insbesondere auch für den hintergangenen Partner &#8211; gleichgültig ob Mann oder Frau.</p>
<p>11. Jedes Kind hat das Recht, seine Wurzeln zu kennen. Es hat die Möglichkeit, diese Informationen mit Erreichen der Volljährigkeit notfalls einzuklagen. Dass dieses Recht im Zweifelsfall nichts wert ist, musste beispielsweise Susan Stahnke leidvoll erfahren: Ihre Mutter war selbst nach der Beugehaft nicht bereit, die ihr zustehenden Informationen zu gewähren. Eine eigene Recherche des Kindes dürfte auf Grund des großen zeitlichen Abstandes kaum zum Erfolg führen. Ein obligatorischer Abstammungstest nach der Geburt würde die Chance deutlich erhöhen, dem Kind zu seinem Recht zu verhelfen.</p>
<p>12. Ein obligatorischer Abstammungstest verhindert, im Gegensatz zu einer gerichtlichen Feststellung, eine Brüskierung der betroffenen Mutter, falls sich der Verdacht als falsch herausstellt, was in 75 bis 80 Prozent aller zur Analyse eingereichten Vater/Mutter-Kind-Proben der Fall ist. Ein obligatorischer Test dient deshalb dem Familienfrieden und damit eindeutig den Interessen des Kindes.</p>
<p>13. Es ist davon auszugehen, dass in vielen Fällen das &#8220;Kuckuckskind&#8221; nicht Ausdruck einer systematischen Beziehungskrise, sondern einer einmaligen Verfehlung ist. Wenn der beteiligten Mutter klar ist, dass der obligatorische Test die Wahrheit ans Licht bringt, finden sich im Verlauf der Schwangerschaft beliebig viele Situationen, in denen die Wahrheit dem Partner schonender beigebracht werden kann als vor Gericht. Eine derartige Lösung ist daher insbesondere zum Wohle der Kinder, die bereits in der Ehe / Beziehung existieren. Vor einer solchen Notwendigkeit stehen schließlich schon immer Frauen, die befürchten müssen, ein Kind zur Welt zu bringen, welches unverkennbare, vom rechtlichen Vater abweichende ethnische Merkmale (z.B. Hautfarbe oder Augenform) zeigen wird.</p>
<p>14. Die Offenbarung, dass das Kind entgegen dem bisherigen Glauben nicht das eigene ist, stellt für einen Mann eine psychische Ausnahmesituation dar. Dabei geht es nicht um die Frage, ob die biologische oder die soziale Vaterschaft wichtiger ist. Ein &#8220;Kuckuckskind&#8221; ist vielmehr ein deutlicher Ausdruck dafür, dass alles, was die Basis einer Partnerschaft darstellt, zumindest massiv beschädigt wurde: Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit, Anstand und Vertrauen, Verständnis, Rücksichtnahme und nicht zuletzt der Respekt vor dem Partner. Diese Ausnahmesituation kann dem Mann nicht erspart werden. Bei einem obligatorischen Abstammungstest im Krankenhaus besteht jedoch im Gegensatz zum angestrebten Gesetzesvorhaben die Möglichkeit, das Ergebnis in Anwesenheit eines Psychologen zu verkünden. Durch die psychologische Betreuung des vermeintlichen Vaters dürften die Chancen beträchtlich steigen, dass zumindest eine Lösung im Interesse des Kindes gefunden wird. Daher gebietet der Respekt vor dem Kind einen obligatorischen Test.</p>
<p>15. Nicht nur für den vermeintlichen Vater, sondern auch und besonders für das Kind stellt die Erkenntnis, dass der Mensch, den es jahrelang für seinen Vater gehalten hat, es in Wirklichkeit nicht ist, einen psychischen Schock dar &#8211; gleichgültig, ob sich der Vater für eine soziale Vaterschaft entscheidet oder nicht. Durch eine späte Aufdeckung und / oder lange Verfahrenszeiten wird die Wahrheitsfindung in aller Regel in ein Alter verschoben, in dem das Kind die Tragweite des Erlebten vollständig oder zumindest im Ansatz erkennt. Ein obligatorischer Abstammungstest würde dieses Schockerlebnis für die Kinder vermeiden, da die Klärung in einen Zeitraum fällt, in dem ein Kind noch keine personenbezogene Bindung zu einem Elternteil aufweist. Das Recht des Kindes, in geklärten Abstammungsverhältnissen aufzuwachsen und psychisch nicht unnötig destabilisiert zu werden, kann daher nur durch einen obligatorischen Abstammungstest (als Voraussetzung für die Eintragungen in die Geburtsurkunde) gewahrt werden.</p>
<p>16. Eine rechtliche Vaterschaft bedeutet eine jahrzehntelange hohe Verantwortung und finanzielle Verpflichtung. Dem muss eine Rechtssicherheit für den Vater gegenüber stehen. Insbesondere das Recht, zu wissen, ob das Kind das eigene leibliche Kind ist, ist ein Grundrecht, welches nicht formaljuristischen oder ideologischen Spitzfindigkeiten zum Opfer fallen darf.</p>
<p>Mit Dank an manndat.de</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Janna</title>
		<link>http://genderblog.de/index.php/2007/05/22/familie/#comment-25253</link>
		<dc:creator>Janna</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 May 2007 13:36:13 +0000</pubDate>
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		<description>Es gibt so viele Kinder, die ohne Eltern aufwachsen müssen. Ich denke, für Kinder ist es wichtig, dass sie verantwortungsvolle Erwachsene als Erziehungsberechtigte haben, nicht, ob es ein Mann / eine Frau /zwei Männer / zwei Frauen etc. ist/sind. Und wenn Kinder, die heterosexuelle Eltern haben &quot;trotzdem&quot; schwul/ lesbisch werden, dann ist es doch egal, ob das auch bei homosexuellen Eltern &quot;passieren&quot; kann ....</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt so viele Kinder, die ohne Eltern aufwachsen müssen. Ich denke, für Kinder ist es wichtig, dass sie verantwortungsvolle Erwachsene als Erziehungsberechtigte haben, nicht, ob es ein Mann / eine Frau /zwei Männer / zwei Frauen etc. ist/sind. Und wenn Kinder, die heterosexuelle Eltern haben &#8220;trotzdem&#8221; schwul/ lesbisch werden, dann ist es doch egal, ob das auch bei homosexuellen Eltern &#8220;passieren&#8221; kann &#8230;.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Tobias Schwarz</title>
		<link>http://genderblog.de/index.php/2007/05/22/familie/#comment-25249</link>
		<dc:creator>Tobias Schwarz</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 May 2007 12:44:51 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;blockquote&gt;Ich glaube aber nicht, daß man Lesbenpaaren erklären muß, wie sie Kinder erziehen sollen. Das schaffen die schon ganz gut allein, jedenfalls nicht schlechter als alle anderen auch. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß irgendjemand Kinder in rein eingeschlechtlichen Verhältnissen erziehen will. Wie soll das auch gehen? Anketten im Keller?&lt;/blockquote&gt;

Auf ARTE lief vor ein paar Monaten eine spannende Doku (im Rahmen eines Themenabends) über solche &quot;nicht-standard&quot; Familien und die Herausforderungen, die sich für Eltern und Kinder aus der Konstellation ergeben - insbesondere im Hinblick auf die meist ja vorhandenen biologischen Eltern bei Adoption oder Elternteile, wenn sich die Partnerschaftskonstellation des erziehenden Elternteils geändert hat.

Es ist sicher nicht so, daß homosexuelle Paare ihre Kinder zu homosexualität erziehen wollen/würden/werden, so wie ein taubes Paar in den USA sicherstellen wollte, daß ihr Kind ebenfalls taub ist.

Das Geschlecht und die sexuelle Orientierung liebender Eltern ist sicher ein sehr nachrangiges Kriterium für gute Erziehung. Bei der Frage, wie ein Staat Adoption reguliert wird es dann aber doch spannend, wenn zwischen zwei gleich qualifizierten Paaren entschieden werden muß, von denen eines homo- und eines heterosexuell ist.

Wie würdet Ihr entscheiden?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich glaube aber nicht, daß man Lesbenpaaren erklären muß, wie sie Kinder erziehen sollen. Das schaffen die schon ganz gut allein, jedenfalls nicht schlechter als alle anderen auch. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß irgendjemand Kinder in rein eingeschlechtlichen Verhältnissen erziehen will. Wie soll das auch gehen? Anketten im Keller?</p></blockquote>
<p>Auf ARTE lief vor ein paar Monaten eine spannende Doku (im Rahmen eines Themenabends) über solche &#8220;nicht-standard&#8221; Familien und die Herausforderungen, die sich für Eltern und Kinder aus der Konstellation ergeben &#8211; insbesondere im Hinblick auf die meist ja vorhandenen biologischen Eltern bei Adoption oder Elternteile, wenn sich die Partnerschaftskonstellation des erziehenden Elternteils geändert hat.</p>
<p>Es ist sicher nicht so, daß homosexuelle Paare ihre Kinder zu homosexualität erziehen wollen/würden/werden, so wie ein taubes Paar in den <acronym title="United States of America">USA</acronym> sicherstellen wollte, daß ihr Kind ebenfalls taub ist.</p>
<p>Das Geschlecht und die sexuelle Orientierung liebender Eltern ist sicher ein sehr nachrangiges Kriterium für gute Erziehung. Bei der Frage, wie ein Staat Adoption reguliert wird es dann aber doch spannend, wenn zwischen zwei gleich qualifizierten Paaren entschieden werden muß, von denen eines homo- und eines heterosexuell ist.</p>
<p>Wie würdet Ihr entscheiden?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Johannes</title>
		<link>http://genderblog.de/index.php/2007/05/22/familie/#comment-25244</link>
		<dc:creator>Johannes</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 May 2007 12:20:55 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;blockquote&gt;Ob Kontakt mit den “leiblichen Eltern” sinnvoll und gut ist, hängt im Übrigen doch sehr vom Einzelfall ab. Da ist auch das Recht des Kindes die eine, das Recht der Elternteile eine ganz andere Sache.&lt;/blockquote&gt;
Ich würde eher sagen, dass die Fälle, in denen der Kontakt mit den leiblichen Eltern nicht sinnvoll und gut ist, die absolute Ausnahme darstellen. Inwieweit beschneidet das Recht des Kindes auf Kontakt zu den leiblichen Eltern, das Recht der sowohl leiblichen als auch faktischen Eltern?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ob Kontakt mit den “leiblichen Eltern” sinnvoll und gut ist, hängt im Übrigen doch sehr vom Einzelfall ab. Da ist auch das Recht des Kindes die eine, das Recht der Elternteile eine ganz andere Sache.</p></blockquote>
<p>Ich würde eher sagen, dass die Fälle, in denen der Kontakt mit den leiblichen Eltern nicht sinnvoll und gut ist, die absolute Ausnahme darstellen. Inwieweit beschneidet das Recht des Kindes auf Kontakt zu den leiblichen Eltern, das Recht der sowohl leiblichen als auch faktischen Eltern?</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Rochus Wolff</title>
		<link>http://genderblog.de/index.php/2007/05/22/familie/#comment-25240</link>
		<dc:creator>Rochus Wolff</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 May 2007 11:24:18 +0000</pubDate>
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		<description>Ich glaube aber nicht, daß man Lesbenpaaren erklären muß, wie sie Kinder erziehen sollen. Das schaffen die schon ganz gut allein, jedenfalls nicht schlechter als alle anderen auch. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß irgendjemand Kinder in rein eingeschlechtlichen Verhältnissen erziehen will. Wie soll das auch gehen? Anketten im Keller?

Ob Kontakt mit den &quot;leiblichen Eltern&quot; sinnvoll und gut ist, hängt im Übrigen doch sehr vom Einzelfall ab. Da ist auch das Recht des Kindes die eine, das Recht der Elternteile eine ganz andere Sache.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich glaube aber nicht, daß man Lesbenpaaren erklären muß, wie sie Kinder erziehen sollen. Das schaffen die schon ganz gut allein, jedenfalls nicht schlechter als alle anderen auch. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß irgendjemand Kinder in rein eingeschlechtlichen Verhältnissen erziehen will. Wie soll das auch gehen? Anketten im Keller?</p>
<p>Ob Kontakt mit den &#8220;leiblichen Eltern&#8221; sinnvoll und gut ist, hängt im Übrigen doch sehr vom Einzelfall ab. Da ist auch das Recht des Kindes die eine, das Recht der Elternteile eine ganz andere Sache.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Johannes</title>
		<link>http://genderblog.de/index.php/2007/05/22/familie/#comment-25239</link>
		<dc:creator>Johannes</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 May 2007 11:15:03 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://genderblog.de/index.php/2007/05/22/familie/#comment-25239</guid>
		<description>Jetzt hast du mir so einiges in den Mund gelegt.

Daß ... &lt;blockquote&gt;... Frauenpaare ihre Kinder ja sonst geradezu gewaltsam von Männern fernhalten, wenn man sie nicht darauf hinweist ...&lt;/blockquote&gt;&lt;blockquote&gt;
habe ich nie behauptet.

&lt;/blockquote&gt;&lt;blockquote&gt;
“Leibliche” Eltern sind jedenfalls keineswegs immer die besseren.&lt;/blockquote&gt;
Diese Aussage deckt sich doch mit dem, was ich geschrieben habe. 

Falsch finde ich es nur, wenn man dem Kind die leiblichen Eltern vorenthält. Meiner Meinung nach hat ein Kind ein Recht auf Kontakt mit den leiblichen Eltern. Auch wenn nichtleibliche Eltern im konkreten Fall die besseren sind und die primären Bezugspersonen des Kindes darstellen.

Ich glaube du hast mich da in eine Ecke geschoben, in die ich nicht gehöre.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Jetzt hast du mir so einiges in den Mund gelegt.</p>
<p>Daß &#8230;<br />
<blockquote>&#8230; Frauenpaare ihre Kinder ja sonst geradezu gewaltsam von Männern fernhalten, wenn man sie nicht darauf hinweist &#8230;</p></blockquote>
<blockquote><p>
habe ich nie behauptet.</p>
</blockquote>
<blockquote><p>
“Leibliche” Eltern sind jedenfalls keineswegs immer die besseren.</p></blockquote>
<p>Diese Aussage deckt sich doch mit dem, was ich geschrieben habe. </p>
<p>Falsch finde ich es nur, wenn man dem Kind die leiblichen Eltern vorenthält. Meiner Meinung nach hat ein Kind ein Recht auf Kontakt mit den leiblichen Eltern. Auch wenn nichtleibliche Eltern im konkreten Fall die besseren sind und die primären Bezugspersonen des Kindes darstellen.</p>
<p>Ich glaube du hast mich da in eine Ecke geschoben, in die ich nicht gehöre.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Rochus Wolff</title>
		<link>http://genderblog.de/index.php/2007/05/22/familie/#comment-25232</link>
		<dc:creator>Rochus Wolff</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 May 2007 09:14:24 +0000</pubDate>
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		<description>Weil Frauenpaare ihre Kinder ja sonst geradezu gewaltsam von Männern fernhalten, wenn man sie nicht darauf hinweist.

Und &quot;gewöhnliche&quot;, will sagen: heterosexuell verbundene Adoptiv-, Pflege- und Stiefeltern sind ebenfalls - je nach Definitionsweise - keine richtigen Eltern?

&quot;Leibliche&quot; Eltern sind jedenfalls keineswegs immer die besseren.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Weil Frauenpaare ihre Kinder ja sonst geradezu gewaltsam von Männern fernhalten, wenn man sie nicht darauf hinweist.</p>
<p>Und &#8220;gewöhnliche&#8221;, will sagen: heterosexuell verbundene Adoptiv-, Pflege- und Stiefeltern sind ebenfalls &#8211; je nach Definitionsweise &#8211; keine richtigen Eltern?</p>
<p>&#8220;Leibliche&#8221; Eltern sind jedenfalls keineswegs immer die besseren.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Johannes</title>
		<link>http://genderblog.de/index.php/2007/05/22/familie/#comment-25225</link>
		<dc:creator>Johannes</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 May 2007 06:50:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://genderblog.de/index.php/2007/05/22/familie/#comment-25225</guid>
		<description>Das eine Interpretationsfrage. Definiert man Eltern im Sinne von leibliche Eltern ist es nicht mehr kompatibel.

Ich bin der Auffassung, dass es ein Recht eines jeden Kindes sein soll, seine beiden leiblichen Eltern zu kennen und mit ihnen Kontakt zu pflegen. Das schließt aber nicht aus, dass ein oder beide Elternteile durch eine andere Bezugsperson ersetzt wird, die mehr Verantwortung trägt, als der leibliche Elternteil. Insofern wären auch Konstellationen, wie in dem Bild möglich.

Ich halte es jedoch für nicht unproblematisch, wenn ein Kind unter dem Einfluss nur eines Geschlechtes aufwächst. Insofern ist die Konstellation mit AcB schon die bessere, als die anderen beiden. BcB ginge auch noch, weil das Kind spätestens im Kindergarten weibliche Erwachsene kennenlernt, die erzieherische Funktion übernehmen. Bei der AcA-Variante sollten die beiden Mütter dafür Sorge tragen, dass das Kind in Kontakt mit Erwachsenen Männern kommt, etwa im Sportverein oder im Freundeskreis.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das eine Interpretationsfrage. Definiert man Eltern im Sinne von leibliche Eltern ist es nicht mehr kompatibel.</p>
<p>Ich bin der Auffassung, dass es ein Recht eines jeden Kindes sein soll, seine beiden leiblichen Eltern zu kennen und mit ihnen Kontakt zu pflegen. Das schließt aber nicht aus, dass ein oder beide Elternteile durch eine andere Bezugsperson ersetzt wird, die mehr Verantwortung trägt, als der leibliche Elternteil. Insofern wären auch Konstellationen, wie in dem Bild möglich.</p>
<p>Ich halte es jedoch für nicht unproblematisch, wenn ein Kind unter dem Einfluss nur eines Geschlechtes aufwächst. Insofern ist die Konstellation mit AcB schon die bessere, als die anderen beiden. BcB ginge auch noch, weil das Kind spätestens im Kindergarten weibliche Erwachsene kennenlernt, die erzieherische Funktion übernehmen. Bei der AcA-Variante sollten die beiden Mütter dafür Sorge tragen, dass das Kind in Kontakt mit Erwachsenen Männern kommt, etwa im Sportverein oder im Freundeskreis.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Tobias Schwarz</title>
		<link>http://genderblog.de/index.php/2007/05/22/familie/#comment-25211</link>
		<dc:creator>Tobias Schwarz</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 May 2007 22:19:16 +0000</pubDate>
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		<description>Überraschenderweise auch zu 100 formalen Prozent kompatibel mit dem Entwurf für das neue CDU Grundsatzprogramm...

&quot;Familie ist überall dort, wo Eltern für Kinder und Kinder
für Eltern dauerhaft Verantwortung tragen.&quot; (S.20)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Überraschenderweise auch zu 100 formalen Prozent kompatibel mit dem Entwurf für das neue CDU Grundsatzprogramm&#8230;</p>
<p>&#8220;Familie ist überall dort, wo Eltern für Kinder und Kinder<br />
für Eltern dauerhaft Verantwortung tragen.&#8221; (S.20)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: die ständige Reise</title>
		<link>http://genderblog.de/index.php/2007/05/22/familie/#comment-25158</link>
		<dc:creator>die ständige Reise</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 May 2007 07:02:21 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;strong&gt;Wer ist Familie?...&lt;/strong&gt;


[via genderblog, danke!!]
......</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wer ist Familie?&#8230;</strong></p>
<p>[via genderblog, danke!!]<br />
&#8230;&#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Annabell</title>
		<link>http://genderblog.de/index.php/2007/05/22/familie/#comment-25157</link>
		<dc:creator>Annabell</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 May 2007 06:55:47 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://genderblog.de/index.php/2007/05/22/familie/#comment-25157</guid>
		<description>Für dieses Bild kann ich nur danke sagen!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Für dieses Bild kann ich nur danke sagen!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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